Niemeyers Zeitschrift für internationales Recht, Jilid 32Gedruckt bei Schmidt & Klaunig, 1924 |
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Halaman 317
... Zwangsvollstreckung sind im Deutschen Reiche die Amtsgerichte , in Oesterreich die Bezirksgerichte zuständig . Oertlich zuständig ist das Gericht , bei dem der Verpflichtete seinen allgemeinen Gerichtsstand hat und in Ermangelung eines ...
... Zwangsvollstreckung sind im Deutschen Reiche die Amtsgerichte , in Oesterreich die Bezirksgerichte zuständig . Oertlich zuständig ist das Gericht , bei dem der Verpflichtete seinen allgemeinen Gerichtsstand hat und in Ermangelung eines ...
Halaman 318
... Zwangsvollstreckung ent- scheidenden Gericht offenkundig sind , durch öffentliche oder öffentlich beglau- bigte Urkunden zu führen . Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden , so ist nach Art . 24 , Abs . 2 , Satz 2 zu verfahren ...
... Zwangsvollstreckung ent- scheidenden Gericht offenkundig sind , durch öffentliche oder öffentlich beglau- bigte Urkunden zu führen . Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden , so ist nach Art . 24 , Abs . 2 , Satz 2 zu verfahren ...
Halaman 319
... Zwangsvollstreckung entschieden wird , findet im Deutschen Reiche die sofortige Beschwerde , in Oesterreich der Rekurs statt . ( 2 ) Gegen die Bewilligung der Zwangsvollstreckung findet außerdem der Widerspruch statt , wenn ein Grund ...
... Zwangsvollstreckung entschieden wird , findet im Deutschen Reiche die sofortige Beschwerde , in Oesterreich der Rekurs statt . ( 2 ) Gegen die Bewilligung der Zwangsvollstreckung findet außerdem der Widerspruch statt , wenn ein Grund ...
Halaman 320
... Zwangsvollstreckung betreffenden Klagen zuständig ist , tritt an seine Stelle das Gericht , welches die Zwangsvollstreckung bewilligt hat . ( 2 ) Wird in dem Gebiete des Staates , dessen Gericht die zu vollstreckende Entscheidung ...
... Zwangsvollstreckung betreffenden Klagen zuständig ist , tritt an seine Stelle das Gericht , welches die Zwangsvollstreckung bewilligt hat . ( 2 ) Wird in dem Gebiete des Staates , dessen Gericht die zu vollstreckende Entscheidung ...
Halaman 528
... Zivilprozeßabkommen , Haager 434 . Zollwesen 426 . Zürich , Vollstreckbarkeit von Urteilen 465 . Zwangsvollstreckung , Deutsches Reich - Oesterreich 317 . Stanford Law Library 3 6105 06 081 810 b SITY 528 Alphabetisches Sachregister .
... Zivilprozeßabkommen , Haager 434 . Zollwesen 426 . Zürich , Vollstreckbarkeit von Urteilen 465 . Zwangsvollstreckung , Deutsches Reich - Oesterreich 317 . Stanford Law Library 3 6105 06 081 810 b SITY 528 Alphabetisches Sachregister .
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Abkommen betr allemands Annex Article Artt ausländischen autres belges Belgique Bestimmungen Bulgarie chemins de fer Commission concerne conditions Conseil contrats Convention Council Cour Court d'une délai Détroits Deutsches Reich Deutschland deux dispositions domicile douane droit international Ehegatten Etats été être fait Frage Frankreich französischen Friedensvertrag frontière Gebiete gemäß général Gericht Gesetz Gouvernement Grund Grundsatz guerre Handelsvertrag inländischen juillet juristische Person Kalterherberg Kollektivverträge Krieg Kriegführenden l'Allemagne l'article land läßt League of Nations mesures Minderheitenvertrages minorités mise en vigueur muß nationalité navigation nécessaires Niemeyers ottoman paix pays Poland Polen Polish polnische Regierung polnische Staatsangehörigkeit Pologne polonais Portugal présent Traité Promulgation Puissances question Raeren Ratifikation Ratifikationsurkunden Recht rechtlichen Rentengutsverträge ressortissants RGBI RGBl Rußland Scheidung sera seront Société des Nations sous territoire Text Treaty Tribunal Tschechoslowakei Turquie Urteil Vereinigte Staaten Versailler Vertrages Vertrages von Versailles vigueur du présent visées Völkerbundes Völkerrechts Wohnsitz Zuständigkeit Zwangsvollstreckung